IZ bezieht Stellung zur Zusammenlegung der Programmverwaltung für „Erasmus+“ und „Europäisches Solidaritätskorps“

Bild Stellungnahme IZ

Der Verein „IZ – Verein zur Förderung von Vielfalt, Dialog und Bildung“ bringt sein Bedauern über die Entscheidung zum Ausdruck, die Gesamtabwicklung der EU-Programme „Erasmus+“ und „Europäisches Solidaritätskorps“ ab 1.1.2021 in einer Nationalagentur zu bündeln und möchte auf die folgenden Fakten hinweisen.

Das IZ war bereits vor 28 Jahren in den Aufbau europäischer Mobilitätsprogramme im Jugendbereich in Österreich involviert und hat davon 21 Jahre als Nationalagentur für den Jugendbereich fungiert. In diesem Zeitraum hat das IZ Expertise aufgebaut, um eine den Besonderheiten des Jugendsektors entsprechende Umsetzung der EU-Programme „Erasmus+: Jugend in Aktion“ und „Europäisches Solidaritätskorps“ zu gewährleisten. Die erfolgreiche Erfüllung dieses Auftrags war auch ausschlaggebend für das Lukrieren zusätzlicher Mittel für die Etablierung eines europaweiten Jugend-Forschungsnetzwerkes (RAY) und das European Solidarity Corps Ressource Center.

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung begründen die Entscheidung der Zusammenlegung der Agenturen damit, Empfehlungen der EU-Kommission und des österreichischen Rechnungshofes umzusetzen. Das IZ hält dazu fest, dass im aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission für die neue Programmgeneration Folgendes vermerkt wird:

„Im Interesse einer effizienten und wirksamen Umsetzung dieser Verordnung sollte das Programm möglichst auf bestehende Mechanismen zurückgreifen. Die Durchführung des Programms sollte daher der Kommission und nationalen Agenturen anvertraut werden. Im Sinne größtmöglicher Wirksamkeit sollten die nationalen Agenturen nach Möglichkeit dieselben sein, die für die Verwaltung des Vorläuferprogramms benannt worden waren. Der Umfang der Ex-ante-Konformitätsbewertung sollte sich auf neue, für das Programm spezifische Anforderungen beschränken, sofern dies gerechtfertigt ist und keine schwerwiegenden Mängel oder mangelhaften Leistungen der betroffenen nationalen Agentur vorliegen.“

(COM(2018) 367 final: Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL establishing ‚Erasmus‘: the Union programme for education, training, youth and sport and repealing Regulation (EU) No 1288/2013 (44))

Außerdem bestätigten unabhängige Prüfstellen des Bundes dem IZ in den letzten Jahren eine fehlerfreie, effiziente und kostengünstige Umsetzung des Programms. Die Bezugnahme der Bundesministerien auf eine Empfehlung der EU-Kommission ist demnach für das IZ nicht nachvollziehbar.

Der Inhalt des Rohberichtes des Rechnungshofes ist dem IZ bis dato nicht bekannt, auch wurden die wesentlichen Begründungen für die Entscheidung dem IZ nicht mitgeteilt. Die Frage nach dem konkreten Verbesserungspotenzial bleibt somit aktuell offen.

Das IZ begrüßt daher die vielen Stimmen aus der Zivilgesellschaft und insbesondere dem Jugendsektor in Österreich, die sich für eine öffentlich Ausschreibung zur Implementierung der EU-Jugendförderprogramme eingesetzt haben. Es ist mit Bedauern festzuhalten, dass es – nach 28 Jahren erfolgreicher Arbeit im Jugendbereich der Programme „Erasmus+“ und „Europäisches Solidaritätskorps“ – ab 2021 keine eigenständige Nationalagentur für den non-formalen Bildungsbereich mehr geben wird.

Auch ohne eine Beauftragung als Nationalagentur wird sich das IZ ab 2021 weiter für Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Inklusion, die Befähigung zur Mitbestimmung und Mitgestaltung sowie die Förderung eines wertschätzenden Umgangs mit Vielfalt in der Gesellschaft einsetzen.

 

Offizielle Stellungnahme zur Zusammenlegung der Programmverwaltung

Presseaussendung des IZ zur Stellungnahme

Presseaussendung von BMBWF und BMAFJ zur Entscheidung

Presseaussendung der BJV mit der Forderung einer transparenten Vergabe